Häftlinge dürfen grundsätzlich auf Briefseiten ihr Sperma an ihre Partner versenden. Doch darin liegt im rechtlichen Sinne kein Schriftwechsel, sondern ein erlaubnispflichtiger Paketversand. Das hat das Landgericht (LG) Hagen entschieden (Beschl. v. 08.07.2026, Az. 62 StVK 35/26 Vollz).

  • Zwuzelmaus@feddit.org
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    29
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    6 days ago

    “Wer eigenes Ejakulat versendet, hat vorher keine geistige Leistung erbracht und transportiert damit auch keine Gedanken”, so das LG.

    Ich muss hier dem Landgericht entschieden widersprechen!

    Wissen die etwa gar nicht, dass man auch mit dem Schwanz denken kann?

  • Sibbo@sopuli.xyz
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    22
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    6 days ago

    Also wenn man auf die Vorderseite was draufschreibt, und auf die Rückseite draufwichst, ist das dann ein Paket oder ein Brief?

    • RidderSport@feddit.org
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      5 days ago

      Wie schon dem Subtext zu entnehmen geht es um die Frage ob der Häftling für den Versand des Briefes eine Genehmigung brauch. Für Briefe ist dies nicht der Fall. Wann ist also ein Brief ein Brief? Scheint so als würde die Definition eine Form geistigen Erzeugnisses voraussetzen, daher die Frage ob das Ejakulieren auf eim Stück eine geistige Produktion darstellt.

      Da Juristen so arbeiten wirken aus dem Kontext gelöste Urteils entscheidende Subsumptionen immer etwas absurd.