Häftlinge dürfen grundsätzlich auf Briefseiten ihr Sperma an ihre Partner versenden. Doch darin liegt im rechtlichen Sinne kein Schriftwechsel, sondern ein erlaubnispflichtiger Paketversand. Das hat das Landgericht (LG) Hagen entschieden (Beschl. v. 08.07.2026, Az. 62 StVK 35/26 Vollz).

  • gandalf_der_12te@feddit.org
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    9 days ago

    darüber hinaus würde ich anmerken dass sperma ja sowieso genetische informationen transportiert und daher ist es ein informationstransport, also brief.