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7 days agoGrundsätzlich sollen sie diese Daten schon nutzen dürfen, aber nur wenn ein begründeter Verdacht gegen die Person vorliegt und das von einem Richter genehmigt wurde.


Grundsätzlich sollen sie diese Daten schon nutzen dürfen, aber nur wenn ein begründeter Verdacht gegen die Person vorliegt und das von einem Richter genehmigt wurde.


Der arme Wurm wenn er dann meinen Server(uralter intelprozessor mit ca 2 Kernen der gerade so über 2 Ghz kommt, dazu 3Gb Ram und ne Festplatte die mit Panzertape befestigt ist) infiziert und dann versucht da eine llm drauf laufen zu lassen.
Die Regelung gilt aber nicht für Databrokerdaten. Ich würde es aber befüworten, dass die Regelung auch darauf ausgeweitet wird.