Häftlinge dürfen grundsätzlich auf Briefseiten ihr Sperma an ihre Partner versenden. Doch darin liegt im rechtlichen Sinne kein Schriftwechsel, sondern ein erlaubnispflichtiger Paketversand. Das hat das Landgericht (LG) Hagen entschieden (Beschl. v. 08.07.2026, Az. 62 StVK 35/26 Vollz).

    • yetAnotherUser@discuss.tchncs.de
      link
      fedilink
      arrow-up
      3
      ·
      6 days ago

      Ich glaub das hängt von der Menge ab und darf nicht die übliche Klebstoffmenge für Briefmarken - wie hoch die auch immer sein mag - überschreiten.