Häftlinge dürfen grundsätzlich auf Briefseiten ihr Sperma an ihre Partner versenden. Doch darin liegt im rechtlichen Sinne kein Schriftwechsel, sondern ein erlaubnispflichtiger Paketversand. Das hat das Landgericht (LG) Hagen entschieden (Beschl. v. 08.07.2026, Az. 62 StVK 35/26 Vollz).
Ich muss hier dem Landgericht entschieden widersprechen!
Wissen die etwa gar nicht, dass man auch mit dem Schwanz denken kann?
darüber hinaus würde ich anmerken dass sperma ja sowieso genetische informationen transportiert und daher ist es ein informationstransport, also brief.
Und noch dazu, dass es heute Versuche gibt, digitale Dateien in DNA, gleich wie Sperma, zu speichern
Mit dem Schwanz ja, aber mit dem Ejakulat?
Naja, du denkst ja auch mit deinem Kopf. Das zu Papier gebrachte Wort ist das Ergebnis deiner geistigen Leistung.