Häftlinge dürfen grundsätzlich auf Briefseiten ihr Sperma an ihre Partner versenden. Doch darin liegt im rechtlichen Sinne kein Schriftwechsel, sondern ein erlaubnispflichtiger Paketversand. Das hat das Landgericht (LG) Hagen entschieden (Beschl. v. 08.07.2026, Az. 62 StVK 35/26 Vollz).

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    7 days ago

    “Auch eine schriftliche Inbezugnahme der Substanz würde sie nicht in einen Gedanken übersetzen, sondern bloß auf die Versendung hinweisen.”

    Es wäre also immer ein Warenversand.

      • yetAnotherUser@discuss.tchncs.de
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        6 days ago

        Ich glaub das hängt von der Menge ab und darf nicht die übliche Klebstoffmenge für Briefmarken - wie hoch die auch immer sein mag - überschreiten.