Häftlinge dürfen grundsätzlich auf Briefseiten ihr Sperma an ihre Partner versenden. Doch darin liegt im rechtlichen Sinne kein Schriftwechsel, sondern ein erlaubnispflichtiger Paketversand. Das hat das Landgericht (LG) Hagen entschieden (Beschl. v. 08.07.2026, Az. 62 StVK 35/26 Vollz).
Also wenn man auf die Vorderseite was draufschreibt, und auf die Rückseite draufwichst, ist das dann ein Paket oder ein Brief?
Und was ist wenn man mit dem Sperma schreibt, quasi als unsichtbare Tinte.
Sie ist so unsichtbar, dass man ihre Anwesenheit erst nach 9 Monaten erkennt! /s
Es wäre also immer ein Warenversand.
Wär das aber immer noch der Fall wenn man das Sperma bloß als Klebstoff für die Postmarke benutzte? 🤔
Ich glaub das hängt von der Menge ab und darf nicht die übliche Klebstoffmenge für Briefmarken - wie hoch die auch immer sein mag - überschreiten.