Häftlinge dürfen grundsätzlich auf Briefseiten ihr Sperma an ihre Partner versenden. Doch darin liegt im rechtlichen Sinne kein Schriftwechsel, sondern ein erlaubnispflichtiger Paketversand. Das hat das Landgericht (LG) Hagen entschieden (Beschl. v. 08.07.2026, Az. 62 StVK 35/26 Vollz).

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    6 days ago

    Also wenn man auf die Vorderseite was draufschreibt, und auf die Rückseite draufwichst, ist das dann ein Paket oder ein Brief?