

Ich fahr da Schrittgeschwindigkeit wenn Fußgänger da sind.


Ich fahr da Schrittgeschwindigkeit wenn Fußgänger da sind.


Ich halte das simpel. Auf kombinierten Wegen klingele ich frühzeitig, um mich anzukündigen - außer ich merke schon dass ich bemerkt wurde.
Auf Gehwegen mit “Radfahrer frei” klingele ich nicht, sondern bremse und bleibe mit Abstand hinter den Fußgängern bis ich ohne sie zu belästigen überholen kann. Zur Not steige ich auch ab und schiebe.
Wobei - eigentlich fahre ich auf Gehwegen mit “Radfahrer frei” überhaupt nicht, wenn da tatsächlich genügend Fußgänger sind, dass das ein Problem sein könnte.


Die Lehre zu ziehen, Inhalte im Internet ungeprüft, automatisiert, und ohne Richterspruch auf Anweisung der Polizei löschen zu lassen, finde ich aber auch nicht richtig.


Der Link kam ja von der Polizei selbst. Er wurde von ihr “automatisiert” erhoben.
Das dann einfach unbesehen mit Lösch-Antrag an den Hoster weiterzuleiten, bürdet ihm die Last auf, den Link auf Strafbarkeit zu prüfen.
Das ist nicht die Aufgabe des Hosters, und er macht sich damit sogar gegebenenfalls strafbar, denn damit lädt er sich das Video in den Speicher, und der Besitz von Kinderpornografie ist unabhängig von der Motivation strafbar.
Bei dem Framing am Anfang vom Artikel geht bei mir schon wieder der Puls hoch:
Angefangen wird schon mal mit einer Rechtfertigung für das Verhalten.
“Manche” und “für einen kurzen Moment” redet das Problem klein.
Und Radfahrer ärgern sich darüber - dass es sie gefährdet, wird nicht erwähnt.
Deshalb passt auch “wie du mir, so ich dir” nicht. Autofahrer gefährden mit dem Falschparken Radfahrer jeden Tag, die umgedrehte Aktion gefährdet keinen einzigen Autofahrer.