Wer nicht klingelt, kommuniziert nicht – und macht stattdessen andere verantwortlich. Warum das mehr nervt als nützt, kommentiert unser Autor Christian Lund.
Die rechtliche Schrittgeschwindigkeit scheint zwei- bis dreimal so hoch zu sein wie die tatsächliche Geschwindigkeit von Fußgängern. Allerdings ist sie auch nicht konkret definiert.
Rein rechtlich darf man da ja eh nur Schrittgeschwindigkeit fahren, wenn man da klingeln muss ist man wahrscheinlich zu schnell unterwegs.
Die rechtliche Schrittgeschwindigkeit scheint zwei- bis dreimal so hoch zu sein wie die tatsächliche Geschwindigkeit von Fußgängern. Allerdings ist sie auch nicht konkret definiert.
Ich fahr da Schrittgeschwindigkeit wenn Fußgänger da sind.