Das Bundeskriminalamt wirft einem Hosting-Unternehmen vor, strafbare Kinderpornografie zu verbreiten. Es geht um zwei legale YouTube-Videos. Die Polizei hat die Inhalte offensichtlich nicht geprüft. Erst nachdem wir nachfragen, gibt das BKA den Fehler zu. Der Fall zeigt grundlegende Probleme.
Schon doof, auf der anderen Seite kann man einem Ermittler auch kaum vorwerfen dass er den Link lieber blau lassen will… ich hätte mich in der Situation auch geweigert das Material zu überprüfen
Das ist aber deren Job. Wenn sie das nicht machen wollen (was ich natürlich total verstehen kann) dann müssen sie sich was anderes suchen.
Stimmt schon. Andererseits werden die undankbaren Aufgaben halt überall eher zugewiesen anstatt dass sich das jemand freiwillig aussucht. Wahrscheinlich muss da jeder in der Abteilung Internetkriminalität mal nen halbes Jahr durch weil sich sonst halt niemand findet der es macht.
Der Link kam ja von der Polizei selbst. Er wurde von ihr “automatisiert” erhoben.
Das dann einfach unbesehen mit Lösch-Antrag an den Hoster weiterzuleiten, bürdet ihm die Last auf, den Link auf Strafbarkeit zu prüfen.
Das ist nicht die Aufgabe des Hosters, und er macht sich damit sogar gegebenenfalls strafbar, denn damit lädt er sich das Video in den Speicher, und der Besitz von Kinderpornografie ist unabhängig von der Motivation strafbar.
Ehrlich gesagt finde ich den Ansatz das zu automatisieren nicht schlecht, denn das erspart den Ermittlern halt das Trauma. Zumindest für Material, welches den Behörden bekannt ist, kann man denke ich die Automatisierung auch technisch gut umsetzen. Da gibt es Fingerprinting Verfahren die auch greifen, wenn das Material leicht verändert oder anders kodiert wurde oder so. Insofern hat man hier wohl vor allem die Technik vergurkt und es ist nicht bzw. zu spät aufgefallen. Das hilft dem Hoster natürlich nicht. Aber die Lehre zu ziehen, dass ein Mensch mit eigenen Augen jedes Video angucken muss finde ich auch nicht richtig.
Die Lehre zu ziehen, Inhalte im Internet ungeprüft, automatisiert, und ohne Richterspruch auf Anweisung der Polizei löschen zu lassen, finde ich aber auch nicht richtig.