Wer nicht klingelt, kommuniziert nicht – und macht stattdessen andere verantwortlich. Warum das mehr nervt als nützt, kommentiert unser Autor Christian Lund.
Ich halte das simpel. Auf kombinierten Wegen klingele ich frühzeitig, um mich anzukündigen - außer ich merke schon dass ich bemerkt wurde.
Auf Gehwegen mit “Radfahrer frei” klingele ich nicht, sondern bremse und bleibe mit Abstand hinter den Fußgängern bis ich ohne sie zu belästigen überholen kann. Zur Not steige ich auch ab und schiebe.
Wobei - eigentlich fahre ich auf Gehwegen mit “Radfahrer frei” überhaupt nicht, wenn da tatsächlich genügend Fußgänger sind, dass das ein Problem sein könnte.
Die rechtliche Schrittgeschwindigkeit scheint zwei- bis dreimal so hoch zu sein wie die tatsächliche Geschwindigkeit von Fußgängern. Allerdings ist sie auch nicht konkret definiert.
Ich halte das simpel. Auf kombinierten Wegen klingele ich frühzeitig, um mich anzukündigen - außer ich merke schon dass ich bemerkt wurde.
Auf Gehwegen mit “Radfahrer frei” klingele ich nicht, sondern bremse und bleibe mit Abstand hinter den Fußgängern bis ich ohne sie zu belästigen überholen kann. Zur Not steige ich auch ab und schiebe.
Wobei - eigentlich fahre ich auf Gehwegen mit “Radfahrer frei” überhaupt nicht, wenn da tatsächlich genügend Fußgänger sind, dass das ein Problem sein könnte.
Das ist der Weg!
Rein rechtlich darf man da ja eh nur Schrittgeschwindigkeit fahren, wenn man da klingeln muss ist man wahrscheinlich zu schnell unterwegs.
Die rechtliche Schrittgeschwindigkeit scheint zwei- bis dreimal so hoch zu sein wie die tatsächliche Geschwindigkeit von Fußgängern. Allerdings ist sie auch nicht konkret definiert.
Ich fahr da Schrittgeschwindigkeit wenn Fußgänger da sind.