Das Bundeskriminalamt wirft einem Hosting-Unternehmen vor, strafbare Kinderpornografie zu verbreiten. Es geht um zwei legale YouTube-Videos. Die Polizei hat die Inhalte offensichtlich nicht geprüft. Erst nachdem wir nachfragen, gibt das BKA den Fehler zu. Der Fall zeigt grundlegende Probleme.
Ehrlich gesagt finde ich den Ansatz das zu automatisieren nicht schlecht, denn das erspart den Ermittlern halt das Trauma. Zumindest für Material, welches den Behörden bekannt ist, kann man denke ich die Automatisierung auch technisch gut umsetzen. Da gibt es Fingerprinting Verfahren die auch greifen, wenn das Material leicht verändert oder anders kodiert wurde oder so. Insofern hat man hier wohl vor allem die Technik vergurkt und es ist nicht bzw. zu spät aufgefallen. Das hilft dem Hoster natürlich nicht. Aber die Lehre zu ziehen, dass ein Mensch mit eigenen Augen jedes Video angucken muss finde ich auch nicht richtig.
Die Lehre zu ziehen, Inhalte im Internet ungeprüft, automatisiert, und ohne Richterspruch auf Anweisung der Polizei löschen zu lassen, finde ich aber auch nicht richtig.