Gedanken | Die Sache mit der Enteignung und Vergesellschaftung
Immer wieder höre ich das Enteignung/Vergesellschaftung falsch und schädlich für die Wirtschaft ist. Muss daran denken wie skrupellos staatliche Institutionen enteignen, wenn es um den Bau von Autobahnen oder die Braunkohle etc. geht. Und dann spanne ich den großen Bogen direkt nach dem Anschluss der DDR an die BRD (nein es war keine Wiedervereinigung, sonst hätten wir eine Verfassung und alles hätte neu geregelt werden müssen). Damals wurde das Volkseigentum der DDR, welches Allen gehörte, praktisch wie faktisch enteignet um es zum allergrößten Teil dem Kapital zum Fraß vorzuwerfen. Das dürfte die mit großem Abstand größte Enteignung, um nicht zu sagen der größte Raubzug Deutschlands gewesen sein.
Info: Wurde korrigiert da @brainwashed natürlich recht hat.
Enteignung und Vergesellschaftung gehen also nicht? Sind schädlich für die Wirtschaft?
#Gedanken #Enteignung #Vergesellschaftung #Staat #System #Gesellschaft #Wirtschaft @dach
Enteignung und Vergesellschaftung sind erstmal Grundrechte. Die stehen chillig zwischen Artikel 1 und 20 des Grundgesetzes, gelten daher als besonders wichtige Rechte. Also ist dieses “das sollte man nicht tun” schon mal merkwürdig. Das ist ungefähr auf dem Level von “ja, die Gleichberechtigung von Mann und Frau ist ein Grundrecht, aber jetzt so wirklich mal Frauen gleich behandeln ist schlecht für die Wirtschaft”
In dem speziellen Fall der Vergesellschaftung von Wohnungen in Berlin kommt noch mal die Dimension dazu, dass es einen fucking Volksentscheid gibt. Der Souverän (!) hat entschieden, dass das passieren soll. Bisher hat kein Gericht festgestellt, dass das verfassungswidrig ist. Also hat die Politik das umzusetzen, scheiß egal, für wie bekloppt sie die Idee halten. Es wäre Aufgabe von jedem Demokraten das zu tun, und nicht darüber zu diskutieren. Allerhöchstens über das wie. Das könnte man ja auch so kommunizieren, bspw. die CDU in Berlin müsste eigentlich sagen “wir finden das richtig dumm, aber unser Chef (der Wähler) hat das so entschieden, also kümmern wir uns mit um die Umsetzung.”
nein es war keine Wiedervereinigung, sonst hätten wir eine Verfassung
Das ist so verkürzt, mit Verlaub, absolut dummes Zeug.
Richtig ist: Das Grundgesetz hatte mit Artikel 23 (alte Fassung) schon immer die Möglichkeit “verbaut”, dass weitere Bundesländer dem Geltungsbereich des Grundgesetzes beitreten können. Er lautete:
Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiete der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern. In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.
Diese Möglichkeit des Beitritts nach Art. 23 GG wurde 1990 in Anspruch genommen, ratifiziert durch die Volkskammer der DDR.
Damit war die Wiedervereinigung abgeschlossen, wie es noch heute in Art. 146 GG steht:
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt […] [Hervorhebung durch Verf.]
Wäre es möglich gewesen, damals eine neue, gesamtdeutsche Verfassung zu schreiben? Ja. Art. 146 geht nämlich weiter:
Dieses Grundgesetz […] verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Allein: Eine schnelle Wiedervereinigung, wie sie in West und Ost gewünscht wurde, wäre das dann nicht geworden, und auch pragmatisch wäre es nicht gewesen. Das GG ist eine gute Verfassung. Die Fehler, die bei der Wiedervereinigung gemacht wurden (bei der Treuhand, beim Wechselkurs Ostmark in D-Mark, etc.), hätte auch eine neue Verfassung nicht verhindert, da sie unterhalb der verfassungsrechtlichen Ebene gemacht wurden.
Ich halte fest: Eine neue gesamtdeutsche Verfassung wäre damals möglich gewesen, wäre aber allenfalls einer “netten Geste” gleichgekommen und war nicht gewünscht. Daraus zu schließen, dass wir heute “keine Verfassung” haben und es keine Wiedervereinigung gegeben hätte, ist Geschwurbel, das genau so schief ist wie der Vergleich der aktuellen Berliner Pläne mit der Wiedervereinigung.
Damals wurde das Volkseigentum der DDR, welches Allen gehörte
Nein. Staatseigentum (darum handelte es sich) bedeutet nicht, dass es “allen” gehört, sondern dem Staat. Das ist wirklich ganz etwas anderes.
Und wie jemand anderer eh schon kommentiert hat: das wurde von der frei gewählten DDR-Volkskammer so beschlossen, sie hat also ihr eigenes Eigentum abgetreten und genau niemanden enteignet.
das, denke ich, ist schwieriger als es auf den ersten blick scheint. es stimmt zwar schon, dass es staatseigentum und nicht volkseigentum war, allerdings stimmt das halt auch nur am papier so; und “recht” ist nicht nur das was am papier geschieht.
es gibt auch ein so genanntes “gewohnheitsrecht”, d.h. wenn ein ritual lange genug bestehen bleibt (jahrzehnte mindestens), dann wird es dadurch zum geltenden recht, selbst wenn es nirgendwo niedergeschrieben ist.
folgendes beispiel: du (person A) hast einen fischereibetrieb, der gehört dir. der nachbar (B) kommt jeden tag vorbei und fischt in deinem fluss, das geht schon seit 4 generationen so. irgendwann beschließt du, den betrieb zu verkaufen an einen neuen eigentümer C, dem das fischen des nachbarn nicht gefällt, und baut nun einen zaun darum, um nachbar B daran zu hindern, hier zu fischen.
nach gewohnheitsrecht hat der nachbar B aber nun eben ein recht darauf, hier zu fischen; auch wenn das nirgendwo geschrieben steht; weil es eben gängige praxis ist. eine praxis, langfristig genug so gehandhabt, wird irgendwann zum geltenden recht, auch ohne explizites papier.
wenn nun zwar alle wohnungen staatseigentum sind, aber die menschen seit jahrzehnten das recht haben, z.b. unentgeltlich darin zu wohnen; dann darf der staat zwar die wohnungen verkaufen, aber die neuen eigentümer haben nicht das recht, die alten mieter rauszuwerfen bzw plötzlich höhere miete zu verlangen.
Nein. Staatseigentum (darum handelte es sich) bedeutet nicht, dass es “allen” gehört, sondern dem Staat. Das ist wirklich ganz etwas anderes.
So?
und
Die Treuhand wurde nicht vom Bundestag gegründet.
@brainwashed Nein, schreibe ich das irgendwo? Damals wurde aber die Grundlage dafür geschaffen. Und das war nichts anderes als eine kalte Enteignung.
Ja, hier
Damals wurde das Volkseigentum der DDR, welches Allen gehörte, praktisch wie faktisch vom BRD Parlament (Bundestag) enteignet um es zum allergrößten Teil dem Kapital zum Fraß vorzuwerfen.
Was tatsächlich geschah:
Die Arbeit der Treuhandanstalt über die Wiedervereinigung hinaus basierte auf dem noch von der Volkskammer der DDR am 17. Juni 1990 beschlossenen Gesetz zur Privatisierung und Reorganisation des volkseigenen Vermögens (Treuhandgesetz) in Verbindung mit dem Einigungsvertrag und dem Staatsvertrag vom 18. Mai 1990. Am 1. Juli 1990 waren der Treuhand etwa 8500 Betriebe unterstellt, in denen mehr als vier Millionen Menschen arbeiteten.
Das hat also das DDR Parlament gestartet.
@brainwashed Stimmt da hast Du recht, hatte das falsch in Erinnerung. Hat aber leider nichts am Ergebnis geändert.
Äh ja wohl aber an der gesamten Bewertung. Wenn du mir das Haus leerräumst und alles verkaufst ist das Enteignung. Wenn ich mein Haus leerräume und verkaufe, nicht.
Davon abgesehen halte ich die Wortwahl „Anschluss“ für extrem irritierend. Die BRD hat niemanden überfallen. Kein anderes Land annektiert. Auch das hat das frei gewählte Parlament der DDR beschlossen.
@brainwashed Naja es gab zwei mögliche Varianten der Wiedervereinigung. Den einer echten Wiedervereinigung mit neuer Verfassung (deshalb haben wir ja namentlich ein Grundgesetz und keine Verfassung) und dem des Anschlusses der DDR/Ostdeutschlands an die BRD und der Übernahme des BRD-Systems für die Ostdeutschland. Ersteres hätte bedeutet das man alles neu machen muss um ein System das den Menschen in West und Ost gerecht wird zu schaffen. Letzteres hat bedeutet das man Ostdeutschland das BRD-System ohne Rücksicht auf Verluste übergestülpt hat.
Man hat nicht der DDR irgendwas übergestülpt. Die DDR hat sich selbst etwas übergestülpt. Gewählte Vertreter haben das gemacht, was wie für ihre Wähler für am besten hielten. Und dass die Wiedervereinigung ohne Rücksicht auf Verluste durchgeführt wurde ist genau so ahistorisch, wie der ganze Rest den du hier so reinschreibst. Wäre dem so gewesen, hätte es keine Renten für Ostarbeitnehmer gegeben, keinen Soli, keine Milliardentransfers in den Osten.
Den einer echten Wiedervereinigung mit neuer Verfassung
Dass und warum das Quark ist, habe ich dir hier dargelegt.
Doch, das ist wichtig. Die Treuhand wird ja gerade in Ostdeutschland als Westdeutsche Institution gedeutet. Als Werkzeug des Westens, welches dann schlimme Dinge tut. Da ist es aber jetzt nicht wirklich verkehrt drauf hinzuweisen, dass sie gar nicht vom Westen und der BRD gegründet wurde.
[…] das Volkseigentum der DDR, welches Allen gehörte […]
Doubt ( X )
Versteht mich nicht falsch, die DDR war in mancher Hinsicht egalitärer als andere Sowjetrepubliken. Beispielsweise war der Unterschied im Lebensstandard zwischen Proletariat und Parteielite weniger stark ausgeprägt als z.B. in Russland selbst. Aber von einem wirklichen Volkseigentum zu sprechen ist schon etwas hochtrabend.
Interessanterweise gab es sogar zeitweise die Idee im Rahmen der Privatisierung, dass die Bevölkerung der DDR tatsächlich als Anteilseigner behandelt werden und so direkt vom Verkauf profitieren sollte.
dass die Bevölkerung der DDR tatsächlich als Anteilseigner behandelt werden und so direkt vom Verkauf profitieren sollte.
So wurde es übrigens in der Tschechoslowakei gemacht. Aber auch das hatte seine nachteile, zB dass viele der Aktien dann schnell von verschiedenen fragwürdigen Fonds zusammengekauft wurden. Und somit fing die kapitalistische Kumulierung des Kapitals fast sofort an
Muss daran denken wie skrupellos staatliche Institutionen enteignen, wenn es um den Bau von Autobahnen oder die Braunkohle etc. geht.
naja halt warte mal. wird dabei entschädigung gezahlt? was meinst du mit “skrupellos”?
es wäre schön wenn die beiträge von dir auch tatsächlich mal halbwegs an der realität bleiben. du verkennst hier das wesentliche, bei der oft diskutierten enteignung von wohnungsgesellschaften geht es um enteignung ohne entschädigung; das muss man differenzieren von staatlichen enteignungen zum autobahnbau mit entschädigungen. bitte solche wesentlichen unterschiede nicht einfach unerwähnt lassen!
Es wird gemacht zu gerade nach Verkehrswert… der in solchen Regionen halt nicht ohne Grund oft schon niedrig war.
Und dann viel Spass mit dem Geld was neues zu bekommen.
Es wird gemacht zu gerade nach Verkehrswert… der in solchen Regionen halt nicht ohne Grund oft schon niedrig war.
…und das ist der entscheidende Unterschied. Bei der Enteignung (Art. 14 GG) einzelner Grundtstücke, für z.B. Autobahnen, bemisst sich die Entschädigung am Verkehrswert des enteigneten Grundstücks. Hier gibt es eine relativ eindeutige gesetzliche Regelung, die tragfähig ist.
Die Sache in Berlin soll eine Vergesellschaftung (Art. 15 GG) werden. Die Initiative beabsichtigt ganz klar, nur einen Teil des Verkehrswertes zu entschädigen. Anders würde das finanziell auch nicht funktionieren. Wie zulässig diese Entschädigung unter Verkehrswert ist, wird einerseits davon abhängen, wie viel Anteil Verkehrswert entschädigt wird, andererseits in einer langwierigen juristischen Auseinandersetzung geklärt werden.
enteignung von wohnungsgesellschaften geht es um enteignung ohne entschädigung
Das ist so nicht richtig.
Die Initiative sieht im Rahmen der geplanten Vergesellschaftung schon eine Entschädigung vor, anders wäre das auch überhaupt nicht möglich. Nur, damit es finanzierbar ist, wollen sie eben nur einen Teil des Marktwerts entschädigen. Enteignungen im Rahmen von Autobahnbau hingegen orientieren sich bei den Entschädigungen klar am Marktwert.
Das ist der Unterschied und wie zulässig das Vorhaben im Detail ist, wird definitiv vor allen möglichen Gerichten durchgepeitscht.
Bezieht sich das Schlagwort Vergesellschaftung auf Wohnungsgesellschaftem in Berlin?
Falls ja: welches Problem soll gelöst werden? Welche Lösungsansätze gibt es? Warum ist Vergesellschaftung besser als die Alternativen? Risiken und Chancen von Vergesellschaftung. Das wäre ein Ausgangspunkt für eine Diskussion.
Der Frage, ob Vergesellschaftung erlaubt ist, ist mir zu allgemein gestellt. Und: Die Tätigkeit der Treuhand, das Privatisieren von Staatseigentum, ist das Gegenteil von Vergesellschaftung, oder?
Wenn es um Vergesellschaftung geht:
Welches Problem soll gelöst werden?
-Überhöhte Mieten
Welche Lösungsansätze gibt es?
Die Wohnungen vergesellschaften, zB in Genossenschaften organisieren, die keinen Profit machen dürfen, damit wird kein Geld mehr für Investoren abgeführt sondern die Miete ausschließlich für Erhalt und Sanierung der Wohnungen genutzt. Damit sinkt die Miete.
Warum ist die Vergesellschaftung besser als die Alternativen?
Welche Alternativen? Alle reden immer nur von Neubau, aber der senkt keine Mieten. Solange Aktiengesellschaften und Wohnungskonzerne Immobilien als Anlage und Investition ansehen und Rendite erwirtschaften wollen, werden die Mieten steigen um die Rendite zu maximieren. Das Problem kann man nur beheben indem man die Wohnungen dem privaten Sektor entzieht
Die Wohnungen vergesellschaften, zB in Genossenschaften organisieren
Wer sind dann die Genossen?
Die MieterInnen. Hab einige Projekte kennengelernt wo MieterInnen die Genossenschaft bilden und damit ihre eigenen Vermieter sind. Dann ist die Miete logischerweise genau so hoch dass die Kosten gedeckt werden und eine Rücklage für Sanierung bleibt. Das ist dann auch so in der Satzung festgehalten dass kein Geld aus dem System gezogen werden darf. Die Miete ist dadurch wesentlich günstiger und wenn sie erhöht würde, würde gleichzeitig die Genossenschaft das Geld dann an die Mieter verteilen müssen, was aufs Gleiche hinausläuft.
Bei jeder Genossenschaft halten die Genossen ihre Genossenschaftsanteile und können gemeinsam über das Eigentum der Genossenschaft entscheiden. Niemand von außen.
Wie soll das hier laufen? Schenkt das Land Berlin den zufällig dort wohnenden Eigentumsrechte in Form von Genossenschaftsanteilen? Zahlt das Land Berlin trotzdem für die Enteignung oder bürgt es nur? Wie lässt sich das rechtfertigen, was hat der Rest Berlins davon?
Hat die Initiative DW&Co. Enteignen damals relativ klar dargelegt. Wenn ich es richtig verstanden habe: Die Entschädigung zahlt das Land und nimmt dafür einen Kredit auf, das Land hält ebenfalls einen großen Teil der Genossenschaftsanteile. Den Rest verkauft es an die Mieter*Innen. Der Kredit wird einerseits über verkaufte Genossenschaftsanteile und andererseits über die Mieteinnahmen über Jahrzehnte abbezahlt. Gleichzeitig bauen die Wohnungsgenossenschaften auch neue Wohnungen.