Gedanken | Die Sache mit der Enteignung und Vergesellschaftung

Immer wieder höre ich das Enteignung/Vergesellschaftung falsch und schädlich für die Wirtschaft ist. Muss daran denken wie skrupellos staatliche Institutionen enteignen, wenn es um den Bau von Autobahnen oder die Braunkohle etc. geht. Und dann spanne ich den großen Bogen direkt nach dem Anschluss der DDR an die BRD (nein es war keine Wiedervereinigung, sonst hätten wir eine Verfassung und alles hätte neu geregelt werden müssen). Damals wurde das Volkseigentum der DDR, welches Allen gehörte, praktisch wie faktisch enteignet um es zum allergrößten Teil dem Kapital zum Fraß vorzuwerfen. Das dürfte die mit großem Abstand größte Enteignung, um nicht zu sagen der größte Raubzug Deutschlands gewesen sein.

Info: Wurde korrigiert da @brainwashed natürlich recht hat.

Enteignung und Vergesellschaftung gehen also nicht? Sind schädlich für die Wirtschaft?

#Gedanken #Enteignung #Vergesellschaftung #Staat #System #Gesellschaft #Wirtschaft @dach

  • schnurrito@discuss.tchncs.de
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    4 days ago

    Damals wurde das Volkseigentum der DDR, welches Allen gehörte

    Nein. Staatseigentum (darum handelte es sich) bedeutet nicht, dass es “allen” gehört, sondern dem Staat. Das ist wirklich ganz etwas anderes.

    Und wie jemand anderer eh schon kommentiert hat: das wurde von der frei gewählten DDR-Volkskammer so beschlossen, sie hat also ihr eigenes Eigentum abgetreten und genau niemanden enteignet.

    • gandalf_der_13te@feddit.org
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      3 days ago

      das, denke ich, ist schwieriger als es auf den ersten blick scheint. es stimmt zwar schon, dass es staatseigentum und nicht volkseigentum war, allerdings stimmt das halt auch nur am papier so; und “recht” ist nicht nur das was am papier geschieht.

      es gibt auch ein so genanntes “gewohnheitsrecht”, d.h. wenn ein ritual lange genug bestehen bleibt (jahrzehnte mindestens), dann wird es dadurch zum geltenden recht, selbst wenn es nirgendwo niedergeschrieben ist.

      folgendes beispiel: du (person A) hast einen fischereibetrieb, der gehört dir. der nachbar (B) kommt jeden tag vorbei und fischt in deinem fluss, das geht schon seit 4 generationen so. irgendwann beschließt du, den betrieb zu verkaufen an einen neuen eigentümer C, dem das fischen des nachbarn nicht gefällt, und baut nun einen zaun darum, um nachbar B daran zu hindern, hier zu fischen.

      nach gewohnheitsrecht hat der nachbar B aber nun eben ein recht darauf, hier zu fischen; auch wenn das nirgendwo geschrieben steht; weil es eben gängige praxis ist. eine praxis, langfristig genug so gehandhabt, wird irgendwann zum geltenden recht, auch ohne explizites papier.


      wenn nun zwar alle wohnungen staatseigentum sind, aber die menschen seit jahrzehnten das recht haben, z.b. unentgeltlich darin zu wohnen; dann darf der staat zwar die wohnungen verkaufen, aber die neuen eigentümer haben nicht das recht, die alten mieter rauszuwerfen bzw plötzlich höhere miete zu verlangen.