Das Bundeskriminalamt wirft einem Hosting-Unternehmen vor, strafbare Kinderpornografie zu verbreiten. Es geht um zwei legale YouTube-Videos. Die Polizei hat die Inhalte offensichtlich nicht geprüft. Erst nachdem wir nachfragen, gibt das BKA den Fehler zu. Der Fall zeigt grundlegende Probleme.
Die Lehre zu ziehen, Inhalte im Internet ungeprüft, automatisiert, und ohne Richterspruch auf Anweisung der Polizei löschen zu lassen, finde ich aber auch nicht richtig.