Wer nicht klingelt, kommuniziert nicht – und macht stattdessen andere verantwortlich. Warum das mehr nervt als nützt, kommentiert unser Autor Christian Lund.
Die rechtliche Schrittgeschwindigkeit scheint zwei- bis dreimal so hoch zu sein wie die tatsächliche Geschwindigkeit von Fußgängern. Allerdings ist sie auch nicht konkret definiert.
Die rechtliche Schrittgeschwindigkeit scheint zwei- bis dreimal so hoch zu sein wie die tatsächliche Geschwindigkeit von Fußgängern. Allerdings ist sie auch nicht konkret definiert.