Schwieriges Thema. Eine Vergesellschaftung sieht auch eine Entschädigung vor. Die Höhe ist fraglich, sollte m.E. aber an dwn Herstellungskosten - Abschreibung (bzw. bereits erwirtschsfteter Gewinn) orientiert sein, sodass das Unternehmen nicht schlechter gestellt ist, als hätte es das Gut nie hergestellt. Bei gekauften Wohnungen sollte aber nicht der Einkaufspreis zählen… sondern tatsächliche Baukosten + grundstück.
Ich sehe aber auch nicht, dass dadurch mehr Wohnungen gebaut werden. Es gibt weitere Möglichkeiten Wohnungsmärkte zu entspannen ohne staatliche Kosten oder in Eigentum einzugreifen. Daran wird jede Vergesellschaftung scheitern. Man könnte Bürotätigkeiten per Gesetz ins Homeoffice auslagern. Dann würde der Erzieher oder Hausmeister plötzlich günstiger an eine Wohnung kommen und sterbenden Gemeinden würde geholfen. Mag die VW Lobby halt nicht. Weil weniger Menschen dann Auto fahren, gut riechen und dabei rauchen. Und der Neid-Michel sagt dann warum muss er fahren und der andere nicht.
Weiter könnten SGB Wohnungen ausschließlich im Außenbereich angesiedelt sein. Vereinfachung von Bauvorschriften, Gebäudetyp E würden Baukosten senken. Wegfall von Grunderwerbssteuern für Privatpersonen hilf Famillien in den Speckgürtel zu ziehen und die Preisspirale zu dämpfen.
Solche milderen Mittel müssten vor einem Grundrechtseingriff geprüft werden und ich denke gerade recht auf Homeoffice wird hier auch in der Wirksamkeit eine Durchschlagskraft haben, dass die Vergesellschaftung nie rechtmäßig sein kann.
Weiter könnten SGB Wohnungen ausschließlich im Außenbereich angesiedelt sein.
Bitte nicht diesen Fehler wiederholen. Segregation ist ein furchtbarer Prozess mit weitreichenden Folgen für alle Betroffenen.
Segregation: Stadt als Beispiel
Unter den europäischen Großstädten ist die Einkommenssegregation dort besonders ausgeprägt, wo die Bauformen des Wohnungsbestands stark entmischt sind, wo es also beispielsweise geschlossene Gründerzeitstadtteile gibt oder solche, die fast ausschließlich aus Platten- oder Sozialbauten bestehen (Großwohnsiedlungen und Trabantenstädte). Dies trifft in Deutschland beispielsweise in besonderem Maß auf Rostock, Erfurt und Potsdam zu, die in einer Studie von 2018 als Großstädte mit der höchsten sozialen Segregation identifiziert wurden.[2] Dämpfend wirkt sich hingegen eine aktive Wohnungsbaupolitik aus, wie sie beispielsweise in Wien in Form der Gemeindebauten schon seit dem Ersten Weltkrieg praktiziert wird, weshalb sich viele Städte seit etwa 1990 am Wiener Modell orientieren. Auch die Zerstörungen des Zweiten Weltkriegs wirkten in gewisser Hinsicht ausgleichend, da (teilweise) zerstörte und wiederaufgebaute Städte wie etwa Mainz kleinräumig heterogene Bauformen aufweisen und beispielsweise attraktive Gründerzeitbauten mit eher schlichten Gebäuden der Nachkriegszeit innerhalb einer Straße abwechseln, was sich auch in den Mietpreisen und der Bewohnerstruktur niederschlägt.
Die Höhe ist fraglich, sollte m.E. aber an dwn Herstellungskosten - Abschreibung (bzw. bereits erwirtschsfteter Gewinn) orientiert sein, sodass das Unternehmen nicht schlechter gestellt ist, als hätte es das Gut nie hergestellt.
So ähnlich ist der Vorschlag von “Deutsche Wohnen & Co. enteignen”. Sie möchten den Besitzern den Wert voll entschädigen, den es kosten würde, das jeweilige Gebäude in seinem heutigen Zustand zu bauen. Beim Bodenwert hingegen möchten sie die Werte von 2011-2013 einfrieren und diese jährlich mit 3,5% fortschreiben, um die Wertsteigerung angemessen zu berücksichtigen.
Genau dieses “angemessen” wird der Kernpunkt der darauf folgenden juristischen Auseinandersetzungen werden. Denn seit 2013 sind ja nicht nur die Bodenwerte stark gestiegen, sondern generell die Preise. Sind die 3,5 dafür genug? Ist die Wahl der Jahre 2011-2013 untermauerbar? Inwiefern ist der “Nachholeffekt”, den Berlin aufgrund der langanhaltenden Unterbewertung (“arm aber sexy”) aufgrund der Teilung im Vergleich zu anderen Städten ähnlichen Ranges erlebt hat, relevant? Was ist mit der gezogenen Grenze von 3000 Wohneinheiten? Warum dort? Ist das hoch genug? Egal wie man der Sache nun gegenübersteht, das juristische Risiko und damit letztlich auch das finanzielle ist definitiv greifbar.
Es gibt weitere Möglichkeiten Wohnungsmärkte zu entspannen ohne staatliche Kosten oder in Eigentum einzugreifen.
Das ist auch mein Kritikpunkt am Vorhaben. Die Überhitzung des Wohnungsmarktes könnte das Land auch mit fiskalischen/politischen Mitteln begrenzen, indem es zb Spekulation einerseits, aber auch “ungewollte Wohnungsarten” andererseits stärker besteuert und damit deren Profitabilität ruiniert. Gleichzeitig könnte er die “gewollte Art” (bspw. Genossenschaften, günstige Wohnungen, o.ä.) attraktiver machen, so dass es sich “lohnt”, auf diese Art zu bauen. Dass sich Spekulation nicht lohnt, kann der Staat sicherstellen, ganz ohne ein milliardenschweres Risiko. Ganz im Gegenteil könnte er hierbei über entsprechende Steuereinnahmen sogar Geld verdienen, was in den kommunalen Wohnungsbau gesteckt werden kann.