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So ähnlich ist der Vorschlag von “Deutsche Wohnen & Co. enteignen”. Sie möchten den Besitzern den Wert voll entschädigen, den es kosten würde, das jeweilige Gebäude in seinem heutigen Zustand zu bauen. Beim Bodenwert hingegen möchten sie die Werte von 2011-2013 einfrieren und diese jährlich mit 3,5% fortschreiben, um die Wertsteigerung angemessen zu berücksichtigen.
Genau dieses “angemessen” wird der Kernpunkt der darauf folgenden juristischen Auseinandersetzungen werden. Denn seit 2013 sind ja nicht nur die Bodenwerte stark gestiegen, sondern generell die Preise. Sind die 3,5 dafür genug? Ist die Wahl der Jahre 2011-2013 untermauerbar? Inwiefern ist der “Nachholeffekt”, den Berlin aufgrund der langanhaltenden Unterbewertung (“arm aber sexy”) aufgrund der Teilung im Vergleich zu anderen Städten ähnlichen Ranges erlebt hat, relevant? Was ist mit der gezogenen Grenze von 3000 Wohneinheiten? Warum dort? Ist das hoch genug? Egal wie man der Sache nun gegenübersteht, das juristische Risiko und damit letztlich auch das finanzielle ist definitiv greifbar.
Das ist auch mein Kritikpunkt am Vorhaben. Die Überhitzung des Wohnungsmarktes könnte das Land auch mit fiskalischen/politischen Mitteln begrenzen, indem es zb Spekulation einerseits, aber auch “ungewollte Wohnungsarten” andererseits stärker besteuert und damit deren Profitabilität ruiniert. Gleichzeitig könnte er die “gewollte Art” (bspw. Genossenschaften, günstige Wohnungen, o.ä.) attraktiver machen, so dass es sich “lohnt”, auf diese Art zu bauen. Dass sich Spekulation nicht lohnt, kann der Staat sicherstellen, ganz ohne ein milliardenschweres Risiko. Ganz im Gegenteil könnte er hierbei über entsprechende Steuereinnahmen sogar Geld verdienen, was in den kommunalen Wohnungsbau gesteckt werden kann.