"Ein Landeskriminalamt nutzte Standortdaten von Databrokern, zeigt eine Recherche von Netzpolitik und BR. Diese Daten sind in den Händen staatlicher Behörden brandgefährlich. "

  • Latschenkiefer@feddit.org
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    ·
    7 days ago

    Grundsätzlich sollen sie diese Daten schon nutzen dürfen, aber nur wenn ein begründeter Verdacht gegen die Person vorliegt und das von einem Richter genehmigt wurde.

    • caos@feddit.orgOPM
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      6
      ·
      7 days ago

      Das wird ja im Artikel auch unterschieden: “Die Nutzung von Standortdaten ist vor allem ein Umweg, um die Funkzellenabfrage zu umgehen. Die muss – aus gutem Grund – von Rich­te­r*in­nen erst genehmigt werden. (…) Hinzu kommt, dass die Daten meist in riesigen Paketen gehandelt werden und nicht nur einzelne Personen betreffen, derentwegen gerade ermittelt wird, sondern auch Millionen Unschuldige und Unbeteiligte.”

      • Latschenkiefer@feddit.org
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        ·
        7 days ago

        Die Regelung gilt aber nicht für Databrokerdaten. Ich würde es aber befüworten, dass die Regelung auch darauf ausgeweitet wird.