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Kann der Kanzler überhaupt das Verbotsverfahren selbst in Gang bringen? Braucht er dazu nicht die Zustimmung des Parlaments? Oder irgendsowas?
“Antragsberechtigt sind Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung.”
https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/DasBundesverfassungsgericht/Verfahrensarten/Parteiverbotsverfahren/parteiverbotsverfahren_node.html
Der Bundeskanzler ist zwar nicht direkt und persönlich die Bundesregierung, aber er hat innerhalb der Bundesregierung die Richtlinienkompetenz und daher ist die Unterscheidung an der Stelle rein akademisch.