Ein fremder Mann spricht sie an, wenig später findet sich unsere Autorin auf einem Video im Netz wieder. Gefilmt wurde sie heimlich. Was kann sie nun tun?
Ein fremder Mann spricht sie an, wenig später findet sich unsere Autorin auf einem Video im Netz wieder. Gefilmt wurde sie heimlich. Was kann sie nun tun?
Der Artikel ist schlecht recherchiert.
Wie groß ist denn die Erfolgsquote bei Anzeigen? Auf Facebook ist ja niemand anonym und per IP wird der Hochlader auch auf allen anderen Platformen ermittelbar sein wenn er kein VPN nutzt.
Hier ist ein inhaltlicher Cut. Platformen sind also erst einmal verpflichtet zu löschen, unabhängig von strafrechtlichen Entscheidungen. Der Absatz geht aber weiter, ohne bei der Lösung zu bleiben:
Es ist doch erst mal egal, welches Recht gilt. Offen bleibt leider, wann konkret es Ausnahmen gibt und ob sie in diesem Fall bestehen. Ausserdem gehört hier hin, wie die Platform begründet, warum das Video nicht gelöscht wurde.
Maximale Nichtinformation. Welche Orte, welche Arten, welcher Inhalt, welche Veröffentlichung?
Haftung ist ein Nebenthema und ist unabhängig von der Löschung. Das ist schon fast Gaslighting.
Warum hat die Platform nicht gelöscht wenn sie im Recht war? Was sagt die Presseabteilung der Platform dazu?
Für alle Menschen ohne Zugang zu einem digitalen Mob eher ein Aufruf zur Resignation, nachdem vorher alle anderen Massnahmen als unwirksam dargestellt wurden.
An das Ende eines solchen Artikels gehört eine Handlungsempfehlung, was gemacht werden kann, um die Situation zu verbessern.