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Eigentlich noch mehr, wenn man bedenkt dass die Union am liebsten ihren heissgeliebten „Totalverweigereren“ und anderen Sozialhilfeempfänger:innen sämtliche Leistungen streichen wollen, wo doch Karlsruhe schon gesagt hat dass man wegen Artikel 1 des GG das Bürgergeld gar nicht weiter senken kann.