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Ja aber die können ja nen Dienstleister dafür bezahlen, die Verantwortung zu übernehmen, oder nicht?
Rechtlich wird das Risiko beim Händler bleiben. D.h. wenn der Verpackungsbetrieb pleite geht, zahlt der Händler die Strafe.
Der Händler kann in seinem Vertrag ja vorschreiben, dass der Verpackungsbetrieb sich dagegen versichern muss. Die Versicherung kann dann auch wieder pleite gehen, aber genau das selbe kann passieren wenn dem Händler alle seine Ware geklaut wird oder abbrennt. Irgendwann wird es dann lächerlich.