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Nicht, dass ich das in irgendeiner Weise schlecht find - ganz im Gegenteil! Was ich mich rein interessehalber aber frage ist, wie die ganze Sache rechtlich aussieht?
DARF ich jemanden wegen seiner politischen Weltanschauung aus dem Lokal schmeißen? Klar, einerseits habe ich Hausrecht, aber andererseits gibt es das AGG, und “Nazi” ist ja durchaus als “Weltanschauung” zu verstehen nach der ja eigentlich nicht diskriminiert werden dürfte…
Ist vielleicht Juristenvolk anwesend und kann was dazu sagen?
Hausrecht ist doch ziemlich beliebig da darf man auch ohne Gründe zu nennen jemanden ausschließen. Türsteher dürfen dich wegen deiner Frisur ausschließen. Sollte kein Problem werden.
hättest du den artikel gelesen, wäre deine frage beantwortet worden.
(unterüberschrift “Zulässiges Hausverbot”)
Ist nur die Überschriften zu lesen nicht so etwas wie Traditionspflege?
jo, eh. :D