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Immer wieder schön zu sehen, wie sich Firmen Gesetze schön reden und damit einfach ignorieren. Möchte mir gar nicht vorstellen, wie viele Daten bei Internationalen Firmen “für Testzwecke” gespeichert werden…
…und bei uns wurde damals ewig über den Grenzfall diskutiert, wie man damit umgeht, wenn ein Kunde heute die Datenlöschung nach DSGVO verlangt, aber morgen dann das System aus dem Backup von gestern wiederhergestellt würde und dadurch seine Daten wieder da wären, da ja offensichtlich die Backups nicht bei der Löschung bereinigt werden.
Separate DB mit der ID von Daten die gelöscht werden müssen pflegen?
Ja, oder andere ähnliche Lösungen, wie ein Löschprotokoll, die halt dann anderswo archiviert werden, damit sie nicht Teil desselben Backups sind. Oder eben idealerweise Point In Time Recovery. Oder…
Ist gewissermaßen auch gelerntes Verhalten. Ist ja Kavaliersdelikt.