Wer nicht klingelt, kommuniziert nicht – und macht stattdessen andere verantwortlich. Warum das mehr nervt als nützt, kommentiert unser Autor Christian Lund.
“Dürfen” und “tun” klaffen bei Verkehrsteilnehmern oft sehr weit auseinander. ~5 km/h zu fahren ist mit einem Fahrrad ohne Stützräder auch gar nicht mal so leicht.
Auf Gehwegen mit “Radfahrer frei” darf man nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren.
“Dürfen” und “tun” klaffen bei Verkehrsteilnehmern oft sehr weit auseinander. ~5 km/h zu fahren ist mit einem Fahrrad ohne Stützräder auch gar nicht mal so leicht.
Naja offiziell ja sogar nur 3kmh auch wenn es realistisch eher so 7 sind.
Wo hast du das denn her? Ich habe es jetzt nochmal recherchiert, der ADFC spricht von 4-7 km/h. https://www.adfc.de/fileadmin/user_upload/Im-Alltag/Recht/Downloads/Verkehrsrecht_fuer_Radfahrende_6.20.pdf
Bußgeldkatalog.org https://www.bussgeldkatalog.org/schrittgeschwindigkeit/#faq_schrittgeschwindigkeit
Da steht, dass Schrittgeschwindigkeit <20 km/h ist, nicht 3.
Nah im FAQ steht das die durchschnittliche Reelle Schrittgeschwindigkeit 3.6kmh sind.
Aber da ich noch etwas gesucht habe sind die Rechtsurteile zwischen 4-20 kmh und die Polizei nimmt wohl 10 an