“Für mich ist klar, dass in einer Regierung auch vergesellschaftet werden muss, weil es ein Mittel ist, um Spekulationen vom Mietmarkt zu verdrängen”, meint Linken-Spitzenkandidatin Elif Eralp. Was Eralp will, sofern die angedachten Sondierungsgespräche mit Grünen und SPD gelingen, hat es in der Bundesrepublik noch nie gegeben: Vergesellschaftung - also die zwangsweise Überführung von Privateigentum in größerem Stil in die öffentliche Hand - sieht das Grundgesetz zwar mit Zahlung einer Entschädigung vor. Umgesetzt wurde das hierzulande aber noch nie.
Genau das wäre eine Vergesellschaftung: Ein Tabubruch. Nicht nur, weil Artikel 15 GG noch nie angewendet wurde, sondern auch weil CDU und Springer-Schergen jetzt so ausrasten um den deutschen Volk berechtigte Empörung vorzugaukeln.
Und genau das brauchen wir: diesen Tabubruch! Die AfD bricht andauernd Tabus, wenn sie von millionenfacher Abschiebung redet oder alles Anderssein verteufelt. Die CDU bricht die Rechtsstaatlichkeit mit den illegalen Grenzkontrollen, das sollte eigentlich auch ein Tabu sein.
Immer wird von “Ein ‘Weiter So’ darf es nicht geben!” geredet, wenn die Gewinne der AfD thematisiert werden. Der Tabubruch der Vergesellschaftlichung wäre genau so ein Bruch mit dem “Weiter So”. Schon allein das politische Signal, dass solch ein Tabubruch senden würde, durch das Land und durch die westliche Welt, ist die Umsetzung der Vergesellschaftlichung wert.
Ich bin bis jetzt Grünen Wähler gewesen. Wenn die Grünen jetzt kneifen, war es das mit meiner Unterstützung für die.
Ganz nebenbei ist der Titel Schwachsinn. Keiner behauptet, dass die Vergesellschaftlichung allein die Wohnungsnot löst. Wieder dumme Polemik, um Klicks zu generieren.
Ich glaube nicht das art. 15 GG noch nie angewandt wurde. Wenn rwe Braunkohle abbauen muss wird gern enteignet.
Für ne neue Autobahn ist das auch kein problem.
Enteignung (Art 14 Abs 3) ≠ Vergesellschaftung (Art 15)
Lese ich das richtig, die Unterschiede sind:
Nach meinem Verständnis (IBKA), kann bei einer Enteignung auch jemand anderes Eigentum am enteigneten Gut erlangen (z. B. RWE), bei einer Vergesellschaftung wird es Gemeingut, also muss es danach der öffentlichen Hand gehören.
Und es muss ein konkretes Gesetz geben bei Vergesellschaftung, glaube ich